Als Steuerberater möchten wir Sie gerne hinsichtlich folgender Themenkomplexe beraten, die speziell bei Arztmandanten anfallen:

  • Vertragsarztrechtliche Neuerungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz
  • Nachfolgeszenarien für landärztliche Praxen
  • Bewertung von Arztpraxen nach der Ärztekammermethode und dem modifizierten Ertragswertverfahren
  • Aktuelle Rechtsprechung Umsatzsteuer und Ertragsteuern für Ärzte
  • Neuerungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz
  • Optimierung der Privatliquidationen durch Benchmarking
  • Liquiditätsanalyse
  • Vermögensplanung
  • Planung und Vergleich Ihrer IGeL Leistungen mit Plan- und Branchenvergleichen
  • Steuerliche Besonderheiten beim Verkauf von Arztpraxen
  • Spezielle Nachfolgemodelle, wie Gewinnvorabmodell, Null- und Vollbeteiligungsmodell, Überlassungsmodell, Angestelltenmodell

Arztmandanten werden hier gut beraten. Bitte kontaktieren Sie uns.