Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, kurz Tarifautonomiestärkungsgesetz, ist am 16. August 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet in erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindeslohns, kurz auch Mindestlohngesetz (MiLoG) genannt, das den flächendeckenden Mindestlohn regelt. Seit dem 01.01.2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 brutto je Zeitstunde. Ab dem 01.01.2027 wir der Mindestlohn 14,60 je Zeitstunde betragen.

Desweiteren wurde das Mindestlohngesetz noch durch diverse Verordnung erläutert.

  • Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen
  • Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Kernpunkt des Mindestlohnes ist sicherlich die Kontrolle der gezahlten 13,90 €. Dies kann nur erfolgen, wenn die Arbeitszeit dokumentiert wird.

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