Im Bereich der Unternehmensnachfolge stehen wir gegenwärtig vor einem radikalen Umbruch. Viele der alteingesessenen Unternehmen stehen vor dem Generationswechsel. Hierbei müssen die Vorgaben des Gesetzgebers und vor allen Dingen des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigt werden. Für alle Arten der Vermögensübertragung ist daher eine steuerliche Beratung dringend notwendig. Bergen Sie hier Gestaltungspotentiale und sprechen Sie uns an!

Steuerlich zulässige Gestaltungen:

  • Güterstandsschaukel
  • Unterschiedliche Bewertungsverfahren bei Unternehmen
  • Aufspaltung von Unternehmen
  • Effektive Nutzung von Steuerfreibeträgen
  • usw….

Sofern Sie Fragen haben, können Sie uns unverbindlich kontaktieren.