Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, kurz Tarifautonomiestärkungsgesetz, ist am 16. August 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet in erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindeslohns, kurz auch Mindestlohngesetz (MiLoG) genannt, das den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde bis zum 31.12.2016 regelte. Ab dem 01.01.2017 gilt ein Mindestlohn von 8,84 €. Ab dem 01.01.2019 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 .€  erhöht worden. Mit Wirkung vom 01.01.2020 ist der Mindestlohn auf 9,35 erhöht worden. Ab dem 01.01.2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,50 €. Dieser wird sich zum 01.07.2021 auf 9,60 € erhöhen. Zum 01.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,00 € angepasst. Wie bitten Sie evtl. bestehende Mindestlöhne nach den jeweiligen Tarifverträgen und dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu beachten.

Desweiteren wurde das Mindestlohngesetz noch durch diverse Verordnung erläutert.

  • Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen
  • Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Kernpunkt des Mindestlohnes ist sicherlich die Kontrolle der gezahlten 12,00 €. Dies kann nur erfolgen, wenn die Arbeitszeit dokumentiert wird.

Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Bedarf lassen Sie sich von uns beraten.